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BF17
Begleitetes Fahren ab 17 – BF17
Ermöglicht das selbstständige Fahren ab dem 17. Geburtstag in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.
Mindestalter
17 Jahre
Voraussetzungen
Keine
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (wie Klasse B)
Praxis
Pflichtstunden + Prüfungsfahrt
Zulässige Fahrzeuge
Wie Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zGM, max. 8 Fahrgastsitze.
Besonderheiten
Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, seit mind. 5 Jahren die Klasse B besitzen und darf max. 1 Punkt in Flensburg haben. Ab dem 18. Geburtstag gilt die Klasse B uneingeschränkt.
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