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B197
Pkw für Motorradfahrer – Klasse B197
Ermöglicht Inhabern eines Motorradführerscheins (A, A2 oder A1) das Führen von PKW ohne weitere Beschränkung auf Automatikgetriebe.
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
- Klasse A, A2 oder A1
Theorie
Entfällt bei bereits absolvierter Motorrad-Grundausbildung
Praxis
Praktische Fahrstunden + Prüfungsfahrt
Zulässige Fahrzeuge
Wie Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zGM, max. 8 Fahrgastsitze – sowohl Schalt- als auch Automatikgetriebe.
Besonderheiten
Keine Schlüsselzahl 78 (Automatik-Beschränkung) – voller Umfang der Klasse B.
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AM L
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